Hilfe: Trend Micro Kindersicherung
Klicken Sie zum Installieren von Trend Micro Home Network Security auf das „Trend Micro“-Symbol (Trend Micro Home Network Security jetzt aktivieren) und folgen Sie dann den Anweisungen auf der Home Network Security Schnellstartkarte. Die Schnellstartkarte ist im Lieferumfang Ihres Routers als ausgedrucktes Dokument oder im PDF-Format auf der NETGEAR Ressourcen-CD erhältlich.
So aktivieren Sie die Kindersicherung:
- Klicken Sie auf Immer, um die Kindersicherung durchgehend zu aktivieren.
- Klicken Sie auf Nie, um die Kindersicherung zu deaktivieren.
- Klicken Sie auf Nach Zeitplan, um die Kindersicherung entsprechend den Einstellungen auf der Seite „Zeitplan“ zu aktivieren.
Hinweis: Klicken Sie nach dem Ändern der Einstellung der Kindersicherung auf Übernehmen, um die Änderungen zu speichern.
Kindersicherungsmodus aktivieren:
- Klicken Sie auf Allgemeiner Schutz, um den allgemeinen Modus auszuwählen. Im allgemeinen Modus gilt ein Zugriffsprofil für alle Benutzer.
- Klicken Sie auf Benutzerspezifischer Schutz, um den benutzerspezifischen Modus auszuwählen. Im benutzerspezifischen Modus verfügt jeder Benutzer über ein eigenes Zugriffsprofil.
Hinweis: Beim benutzerspezifischen Modus müssen sich alle Benutzer vor dem Zugriff aufs Internet anmelden.
So konfigurieren Sie den allgemeinen Modus:
- Geben Sie in das Feld „Passwort zur Umgehung der Kindersicherung“ ein Passwort ein. Geben Sie das Passwort anschließend zur Bestätigung in das Feld „Passwort bestätigen“ ein. Klicken Sie dann auf Übernehmen. Mit diesem Passwort können Benutzer auf durch die Kindersicherung gesperrte Seiten zugreifen.
- So wählen Sie das für alle Benutzer gültige Zugriffsprofil aus:
- Klicken Sie zur Auswahl eines vordefinierten Profils auf Profil übernehmen und wählen Sie dann ein Profil aus der Liste.
- Klicken Sie zum Erstellen eines benutzerdefinierten Profils auf Benutzerdefinierte Einstellungen verwenden und aktivieren Sie dann die gewünschten Kontrollkästchen. (Mehr Auswahl erhalten Sie durch Klicken auf Weitere Kategorien.)
- Um uneingeschränkten Internetzugriff zu gewähren, klicken Sie auf Keine Einschränkungen.
- Klicken Sie auf Übernehmen.
So konfigurieren Sie den benutzerspezifischen Modus:
In der Tabelle „Benutzerkontodaten“ im benutzerspezifischen Modus werden der Name, das Zugriffsprofil und der Status eines jeden Benutzers aufgeführt. Benutzer mit dem Status „Aktiv“ können auf die ihnen durch ihr Zugriffsprofil gewährten Websites zugreifen. Benutzer mit dem Status „Inaktiv“ können sich nicht anmelden und somit auch nicht auf Websites zugreifen.
So fügen Sie einen neuen Benutzer hinzu:
- Klicken Sie auf Hinzufügen. Geben Sie den Benutzernamen und das Passwort des neuen Benutzers ein. Geben Sie das Passwort anschließend zur Bestätigung in das Feld „Passwort bestätigen“ ein.
- Wählen Sie den Status des neuen Benutzers. Soll dieser Benutzer über Internetzugriff verfügen, klicken Sie auf Aktiv. Soll der Benutzer gar nicht aufs Internet zugreifen dürfen, klicken Sie auf Inaktiv.
- So wählen Sie das für diesen Benutzer gültige Zugriffsprofil aus:
- Klicken Sie zur Auswahl eines vordefinierten Profils auf Profil übernehmen und wählen Sie dann ein Profil aus der Liste.
- Klicken Sie zum Erstellen eines benutzerdefinierten Profils auf Benutzerdefinierte Einstellungen verwenden und aktivieren Sie dann die gewünschten Kontrollkästchen. (Mehr Auswahl erhalten Sie durch Klicken auf Weitere Kategorien.)
- Um uneingeschränkten Internetzugriff zu gewähren, klicken Sie auf Keine Einschränkungen.
- Klicken Sie auf Übernehmen.
So ändern Sie die Benutzerkontodaten eines Benutzers:
- Wählen Sie in der Tabelle „Benutzerkontodaten“ den Namen des betreffenden Benutzers und klicken Sie dann auf Bearbeiten.
- Nehmen Sie die gewünschten Änderungen vor und klicken sie anschließend auf Übernehmen.
Um einen Benutzer zu löschen, wählen Sie in der Tabelle „Benutzerkontodaten“ den Namen des betreffenden Benutzers und klicken dann auf Löschen.
So werden Zugriffsprotokolle angezeigt:
Durch Klicken auf Kindersicherungsprotokolle erfahren Sie, wie oft versucht wurde, auf gesperrte Sites zuzugreifen, und wie oft tatsächlich auf solche Sites zugegriffen wurde.
Sperrkriterien für Kategorien aus dem Bereich „Potenziell jugendgefährdend“:
- Websites mit nicht jugendfreien Inhalten: Websites, die nur für Erwachsene bestimmt sind, aber keine übermäßige Gewalt, sexuellen Inhalte oder Aktdarstellungen enthalten. Dazu gehören beispielsweise ordinäre oder vulgäre Inhalte und Websites, die für Kinder ungeeignet sind.
- Alkohol/Tabak: Websites, auf denen alkoholische Getränke oder Tabakwaren beworben oder verkauft werden. Dazu gehören auch Websites, auf denen der Konsum von Alkohol oder Tabak verherrlicht oder auf andere Weise gefördert wird. Nicht enthalten sind Websites, auf denen alkoholische Getränke und Tabakwaren als Untergruppe von anderen Produkten zum Kauf angeboten werden.
- Glücksspiel: Websites, auf denen Benutzer eine Wette abschließen oder an Wett-Pools oder Lotterien teilnehmen können. Darunter fallen auch Websites mit Informationen, Hilfestellungen, Tipps, Empfehlungen oder Anleitungen zu Wetteinsätzen oder Glücksspielen. Websites, auf denen Glücksspielprodukte oder -geräte angeboten werden, sind nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen sind Websites von Offline-Kasinos und Hotels, es sei denn, eines der oben genannten Kriterien trifft auf sie zu.
- Hacken/Proxy-Umgehung: Websites mit Informationen zu illegalen oder fragwürdigen Zugriffsmöglichkeiten oder zum Gebrauch von Kommunikationsgeräten oder Kommunikationssoftware sowie Websites mit Anleitungen zur Umgehung von Proxy-Server-Funktionen oder für den unbefugten Zugriff auf URLs.
- Drogen: Websites, die den rechtswidrigen Gebrauch, den Anbau, die Herstellung, die Weitergabe oder den Verkauf von Drogen, Medikamenten, Rauschpflanzen oder -mitteln und entsprechendem Zubehör empfehlen oder anderweitig fördern.
- Illegaler/anstößiger Inhalt: Websites, auf denen Straftaten oder rechtswidrige Handlungen wie die Erschleichung von Dienstleistungen, Betrug, die Behinderung von Strafverfolgungen, Einbruchstechniken oder Diebstahl geistigen Eigentums befürwortet oder sonst wie unterstützt werden. Hierzu zählen auch Websites, auf denen fragwürdige Schul- und Studienmaterialien, z. B. Klausuren oder Abschlussarbeiten, bereitgestellt oder verkauft werden.
- Unterwäsche/Bademoden: Websites, auf denen Reizwäsche, Badebekleidung oder andere aufreizende Bekleidungsstücke verkauft werden bzw. die Bilder solcher Produkte zeigen. Nicht enthalten sind Websites, auf denen Unterwäsche als Untergruppe von anderen Produkten angeboten wird.
- Nacktheit: Websites mit Aktdarstellungen oder Halbakten. Die Darstellungen oder Abbildungen müssen nicht unbedingt sexueller Natur sein. Es sind daher auch Websites mit Aktgemälden sowie künstlerische Fotogalerien betroffen. Zu dieser Kategorie gehören auch FKK-Seiten, auf denen Nacktbilder zu sehen sind.
- Pornografie: Websites mit Erotikinhalten, die der sexuellen Erregung dienen.
- Sexualerziehung: Websites mit Informationen zu den Themen Fortpflanzung, geschlechtliche Entwicklung, Safer Sex, Sexualität und Verhütung. Hierzu gehören auch Websites, auf denen Ratschläge für ein besseres Sexleben erteilt und luststeigernde Produkte angeboten werden.
- Gewalt/Brutalität/Rassismus: Websites, die extreme physische Gewalt gegen Personen oder Eigentum oder Personen- und Sachschäden darstellen bzw. Gewalt verherrlichen oder dazu anstiften. Hierzu gehören auch Websites, die aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft usw. gegen einzelne Personen oder Personengruppen hetzen, aufwiegeln oder diese verunglimpfen.
- Waffen: Websites, auf denen Waffen wie Gewehre, Messer, Kampfsportgeräte und entsprechendes Zubehör verkauft, bewertet oder beschrieben werden oder die Informationen zu deren Gebrauch oder Modifikationen liefern. Nicht darunter fallen Websites, die das Sammeln von Waffen fördern oder von Gruppen betrieben werden, die sich für oder gegen den Besitz von Waffen aussprechen.