Ausgehende Dienste – Hilfe
Sie können auf dieser Seite neue Firewall-Regeln für ausgehende Dienste definieren oder bestehende Regeln bearbeiten. Ausgehende Firewall-Regeln sperren oder erlauben den Zugriff von Computern in Ihrem Netzwerk auf Dienste oder Anwendungen im Internet.
Dienst
Wählen
Sie den Dienst oder die Anwendung aus, für die diese Regel gelten soll: Wenn der gewünschte Dienst bzw. die Anwendung nicht in der Liste aufgeführt wird, können Sie sie mit dem Menü Dienste definieren.
Aktion
Wählen
Sie aus, welche Aktion Sie für die Pakete wünschen, für die diese Regel gilt.
- Immer SPERREN
- SPERREN nach Zeitplan, sonst erlauben
- Immer ERLAUBEN
- ERLAUBEN nach Zeitplan, sonst sperren
Hinweis:
- Sämtlicher ausgehender Datenverkehr, der von den geltenden Regeln nicht gesperrt wird, wird von der Standardregel erlaubt.
- ERLAUBNIS-Regeln sind nur für den Datenverkehr sinnvoll, für den bereits SPERR-Regeln gelten. (Dies bedeutet, dass Sie eine Untermenge des Datenverkehrs erlauben möchten, der bereits von einer anderen Regel gesperrt wird.)
- Um den Zeitplan zu definieren, der für die Auswahl verwendet werden soll, gehen Sie zur Seite "Zeitplan".
LAN-Benutzer
Diese
Einstellungen legen fest, für welche Computer in Ihrem Netzwerk die Regel gilt, abhängig von deren Quell-IP-Adresse (LAN). Wählen Sie die gewünschte Option aus:
- Beliebig: Diese Regel gilt für alle lokalen IP-Adressen.
- Adressbereich: Wenn diese Option ausgewählt ist, müssen Sie die entsprechenden Daten in die Felder für die Start- und Endadresse eingeben.
- Einzelne Adresse: Geben Sie die entsprechende Adresse in das Feld für die Startadresse ein.
WAN-Server
Diese
Einstellungen legen fest, für welche Internet-Sites die Regel gilt, abhängig von deren Ziel-IP-Adresse (WAN). Wählen Sie die gewünschte Option aus:
- Beliebig: Diese Regel gilt für alle Internet-IP-Adressen.
- Adressbereich: Wenn diese Option ausgewählt ist, müssen Sie die entsprechenden Daten in die Felder für die Start- und Endadresse eingeben.
- Einzelne Adresse: Geben Sie die entsprechende Adresse in das Feld für die Startadresse ein.
Protokoll
Hier
legen Sie fest, ob die Pakete protokolliert werden, für die diese Regel gilt. Wählen Sie die gewünschte Aktion aus:
- Immer: Der Datenverkehr, für den diese Regel gilt, wird immer protokolliert, unabhängig davon, ob eine Übereinstimmung vorliegt, oder nicht. (Dies ist zum Debuggen Ihrer Regeln hilfreich.)
- Nie: Der Datenverkehr, für den diese Regel gilt, wird nie protokolliert, unabhängig davon, ob eine Übereinstimmung vorliegt, oder nicht.
- Bei Übereinstimmung: Der Datenverkehr wird nur protokolliert, wenn er mit der Regel übereinstimmt. (Die Aktion wird durch diese Regel festgelegt.)
- Bei Nichtübereinstimmung- Der Datenverkehr, für den diese Regel gilt, aber der nicht mit ihr übereinstimmt, wird protokolliert. (Die Aktion wird NICHT durch diese Regel festgelegt.)
Klicken Sie auf Anwenden, damit Ihre Änderungen wirksam werden.
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